§ 1 Allgemeines
- Nachfolgende Immobilienmakler- vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträgen) überbaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen etc . Der Kunde des Immobilienmaklers verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch den Makler vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, usw.) eine im Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Bestimmung nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 5 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Eine entsprechende Bestimmung wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Fall der An-bzw. Vermietung verpflichtet sich der Kunde im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages, eine Provision in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.